Wichtiger Hinweis
Dies ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Die Verordnung wurde und wird durch Änderungen angepasst, Fristen können sich verschieben. Stand dieses Artikels: November 2026. Prüfen Sie vor Entscheidungen den aktuellen Stand bei der EU-Kommission oder einer Rechtsberatung.
Worum es geht
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) regelt den Einsatz von KI in der EU nach einem risikobasierten Ansatz. Bestimmte Praktiken sind verboten, Systeme mit hohem Risiko unterliegen strengen Anforderungen, für andere gelten vor allem Transparenzpflichten. Unterschieden wird zwischen Anbietern, die Systeme entwickeln, und Betreibern, die sie im Unternehmen einsetzen. Die meisten KMU sind Betreiber.
Was Betreiber im Blick behalten sollten
- Überblick: Welche KI-Systeme setzen wir ein, und wofür?
- Risikoklasse einschätzen: Einsatz in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl kann höhere Anforderungen auslösen.
- KI-Kompetenz: Mitarbeitende sollten Chancen und Risiken kennen. Die Ausgestaltung der Pflicht wurde politisch angepasst, Schulung bleibt in der Praxis sinnvoll.
- Transparenz: KI-erzeugte Inhalte und Chatbots können Kennzeichnungspflichten auslösen.
- Dokumentation: Zweck, Anbieter, Datenarten und Verantwortliche festhalten.
Zeitplan
Die Anwendung erfolgt gestuft. Verbote und erste Pflichten gelten bereits, weitere Regeln folgen. Für Hochrisiko-Systeme wurden die Fristen nach der politischen Einigung zum KI-Omnibus verschoben. Verlassen Sie sich nicht auf einzelne Daten aus Artikeln, auch nicht auf diesen, sondern prüfen Sie den aktuellen Stand.
Praktische Schritte
- KI-Inventar anlegen.
- KI-Richtlinie einführen.
- Mitarbeitende schulen.
- Bei Zweifeln zur Risikoklasse rechtlich beraten lassen.