Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich an Ihre Datenschutzbeauftragten oder eine Rechtsberatung.
Prüfpunkte vor dem Einsatz
Welche Daten? Personenbezogene, vertrauliche oder geheime Daten gehören nicht ohne Prüfung in einen Dienst.
Welches Angebot? Private und geschäftliche Zugänge sowie Schnittstellen haben unterschiedliche Bedingungen.
Training und Speicherung: Werden Eingaben zum Training genutzt, wie lange werden sie gespeichert?
Auftragsverarbeitung: Gibt es einen Vertrag, und wer sind die Unterauftragnehmer?
Verarbeitungsort: Wo werden Daten verarbeitet, und wie sind Drittlandübermittlungen geregelt?
Zugriff: Wer im Unternehmen darf den Dienst nutzen, und wie werden Konten verwaltet?
Dokumentation: Verarbeitung im Verzeichnis erfassen und Betroffene informieren, wo nötig.
Technische Schutzmaßnahmen
Zentrale Anmeldung mit Mehrfaktor-Authentifizierung statt privater Konten.
Zugriffsrechte nach dem Prinzip der minimalen Rechte, besonders bei Anbindung an Dokumente.
Regeln gegen Datenabfluss und Protokollierung der Nutzung.
Lokale Modelle für besonders sensible Aufgaben prüfen.
Konditionen ändern sich
Anbieter passen Bedingungen, Produkte und Standorte an. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand vor dem Einsatz und in regelmäßigen Abständen. Wir nennen hier bewusst keine Zusagen einzelner Anbieter.
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Häufige Fragen
Darf ich personenbezogene Daten in ChatGPT eingeben?
Das hängt von Angebot, Vertrag und Rechtsgrundlage ab und sollte vorab geklärt werden. Ohne Prüfung besser nicht.
Brauche ich eine Auftragsverarbeitung für KI-Dienste?
Wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, in der Regel ja. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Hilft eine lokale KI beim Datenschutz?
Sie verringert die Weitergabe an externe Dienste, ersetzt aber nicht die Prüfung von Rechtsgrundlage, Zugriffen und Betrieb.